weitere Süßstoffe

Neben den einzeln aufgeführten Süßstoffen existieren eine ganze Reihe weiterer Verbindungen mit süßem Geschmack. Diese haben aber entweder keine praktische Bedeutung erreicht, sind in der EU nicht zugelassen oder befinden sich noch in einem Entwicklungsstadium, in dem eine praktische Verwendbarkeit noch nicht abschätzbar ist. Aus dieser Kategorie möchten wir folgende nennen:
Alitam
ist ein kalorienarmer Süßstoff, der sich aus zwei Aminosäuren (L-Asparaginsäure und D-Alanin) und einem Amin zusammensetzt. Entwickelt von Fa. Pfizer. Alitam ist etwa 2.000 fach süßer als Zucker und wird daher nur in sehr geringen Dosierungen benötigt. Durch die gute Hitzestabilität ist Alitam zum Backen und Kochen geeignet und wie die anderen Süßstoffe auch zahnschonend und für Diabetiker geeignet. Alitam findet Anwendung z.B. in Tafelsüßen, Getränken, Milcherzeugnissen, Desserts, Backwaren, Obstkonserven, Süßwaren und Kaugummis, ist allerdings nur zugelassen in Australien, Neuseeland, Mexiko und China.
Glycyrrhizin
stammt aus den Rhizomen der Süßholzpflanze Glycyrrhiza glabra, aus denen es in Form des gemischten Natrium- und Calciumsalzes der Glycyrrhizinsäure extrahiert werden kann. Glycyrrhizin besitzt eine 50-fache Süßkraft. Der ausgeprägte lakritzartige Beigeschmack begünstigt die Verwendung als Süßstoff nicht. Glycyrrhizin ist daher eher als Aromastoff mit zusätzlicher Süße zu charakterisieren.
Monellin
ist ein intensiv süßes Polypeptid aus der tropischen Pflanze Dioscoreophyllum cumminsiie. Die Süßkraft liegt um 2.000 fach. Aufgrund seiner geringen Stabilität hat Monellin keine praktische Anwendung gefunden.
Neotam
ist ein Produkt systematischer Untersuchungen über die Süßkraft einer Vielzahl verschiedener Peptide. Das von der Firma Monsanto in Kooperation mit mehreren US-Universitäten initiierte Projekt gipfelte 1992 in der Entwicklung von Neotam durch Nofre und Tinti. Neotam besitzt eine Süßkraft von ca. 10.000 fach gegenüber Saccharose, je nach Anwendung wird zwischen 7.000-13.000 fach erreicht.
Chemisch betrachtet ist Neotam ein N-substituiertes Aspartam-Derivat und besitzt daher eine verbesserte hydrolytische Stabilität. Neotam erzeugt eine lang anhaltende Süße.
Zugelassen ist Neotam seit August 2001 in Australien und seit Juli 2002 in USA als Lebensmittelzusatzstoff. In der EU ist Neotam nicht zugelassen.